BMF: Elektronische Rechnungsstellung verpflichtend ab 2025

In einem veröffentlichten Diskussionsentwurf schlägt das Bundesministerium der Finanzen (BMF) die Einführung einer verpflichtenden E-Rechnung für inländische B2B-Umsätze ab 01.01.2025 vor. Unter E-Rechnung versteht der Gesetzgeber eine Rechnung, die der Europäischen Norm EN 16931 entspricht. Bekannte Formate für die E-Rechnung ist die "XRechnung" und das "ZUGFeRD-Format".

Was bedeutet diese Planung aktuell im Detail:

  • Ab dem 01.01.2025 entfällt der Vorrang der Papierrechnung und jedes Unternehmen kann E-Rechnungen versenden.
  • Bis zum 31.12.2025 dürfen jedoch weiterhin Papierrechnungen versendet werden. Andere elektronische Formate (PDF etc.) dürfen nur noch mit Einwilligung des Empfängers versendet werden.
  • Ab dem 01.01.2026 müssen Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 Euro im B2B-Bereich E-Rechnungen versenden.
  • Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von weniger als 800.000 Euro dürfen bis zum 31.12.2026 noch sonstige Rechnungen (Papier, PDF etc.) versenden.
  • Ab dem 01.01.2027 müssen alle Unternehmen im B2B-Bereich E-Rechnungen versenden. Das EDI-Verfahren für Rechnungseingang und Rechnungsausgang darf noch bis zum 31.12.2027 eingesetzt werden.

Schon heute stehen Ihnen in drink.PRO Release 12 für den Rechnungsausgang die Formate "XRechnung" und "ZUGFeRD" zur Verfügung. Selbstverständlich halten wir Sie über alle Neuerungen dieser geplanten Regelung auf dem Laufenden und informieren Sie rechtzeitig über notwendige Schritte.