Meldevorgaben für europäische Unternehmensstatistiken

Ab dem 01.01.2022 ändern sich die Meldevorgaben für europäische Unternehmensstatistiken. Davon ist auch die Intrahandelsstatistik (INTRASTAT) betroffen. Wir entwickeln aktuell ein neues Modul für drink.PRO, mit dem Sie die Meldung vorgabekonform automatisiert erstellen können. Das Modul wird kurzfristig zur Verfügung stehen.