Gesetz zum Schutz vor Manipulation an digitalen Grundaufzeichnungen

Am 22.12.2016 hat der deutsche Bundestag das Gesetz zum Schutz vor Manipulation an digitalen Grundaufzeichnungen entschieden.

Das bedeutet, dass ab dem 01.01.2020 die Aufzeichnung von Barverkäufen über „zertifizierte Sicherheitseinrichtungen" zu erfolgen hat. [Hier] finden Sie das entsprechende Bundesgesetzblatt.

In Österreich ist ein vergleichbares Gesetz - bereits seit dem 01.04.2017 - in Kraft. Das Gesetz, die „Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV) des Bundesministeriums für Finanzen", schreibt eine technische Sicherheitseinrichtung für Kassen oder sonstige elektronische Aufzeichnungssysteme vor, die durch eine Verkettung von Barrechnungsbelegen mit Hilfe einer elektronischen Signatur den Manipulationsschutz von Barumsätzen gewährleisten soll. In drink.3000 kann diese elektronische Signatur für die beiden Prozesse des Barverkaufs (Kunde holt Ware am Hof ab und erhält eine Barrechnung) und der sogenannten Zweitschrift (Fahrer kassiert vor Ort beim Kunden, Zahlbetrag wird bei Rückerfassung dokumentiert) abgebildet werden. COPA Systeme arbeitet dabei eng mit dem österreichischen Partner Fiskaltrust – einem von den österreichischen Finanzbehörden zertifizierten Unternehmen - zusammen.

Mit der Thematik ist COPA Systeme also bereits bestens vertraut und die Grundlagen in drink.3000 sind gelegt. Welche weiteren Schritte bzw. Entwicklungen notwendig sind, um die deutsche Gesetzgebung umzusetzen, steht aktuell noch nicht fest. Hier informieren wir Sie laufend und rechtzeitig.