Intrahandelsstatistik

Die neuen europäischen Rechtsgrundlagen der Außenhandelsstatistik bringen für die Auskunftspflichtigen bzw. die Anmelder wichtige Änderungen zum Berichtsmonat Januar 2022 mit sich. Ab dem 01.01.2022 ändern sich damit die Meldevorgaben für europäische Unternehmensstatistiken. Davon ist auch die Intrahandelsstatistik (INTRASTAT) betroffen. Stellen Sie Ihre Meldungen auf die in der Intrahandelsstatistik zugelassenen Formate und den neuen Datenimport um und fordern Sie Ihre persönlichen Lizenzunterlagen an. Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an unser Serviceteam oder die Produktberatung.